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BGH, 25.04.2002 - IX ZB 100/02 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Außerordentliche Beschwerde - Statthaftigkeit - Aussetzung des Verfahrens - Vorlagebeschluss - Rechtsmittel
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO (ab 01.01.2002) § 574 Abs. 1 Nr. 1, 2
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …
Auszug aus BGH, 25.04.2002 - IX ZB 100/02
Nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozeßreformgesetz ist ein außerordentliches Rechtsmittel gegen Beschlüsse der Beschwerdegerichte, in denen es an einer Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO n.F. fehlt, nicht statthaft (vgl. BGH, Beschl. v. 7. März 2002 - IX ZB 11/02, WM 2002, 775 f). - BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 10/99
Rechtsschutz bei Gehörverletzungen
Auszug aus BGH, 25.04.2002 - IX ZB 100/02
Dem Antrag des Schuldners auf Aussetzung des Verfahrens mit Rücksicht auf den Vorlagebeschluß des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Januar 2002 - 1 BvR 10/99 (http://www.bverfg.de) an das Plenum ist nicht zu entsprechen.